Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Freilichtspiele Neuenstadt sind als Verein im Sinne des § 21 BGB im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter dem Liederkranz 1835 e.V. Neuenstadt eingetragen. Sitz des Vereins ist Neuenstadt (§ 1 der Satzung). Der Verein besitzt „Gemeinnützigkeit“. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein vom Vorstandssprecher und einem weiteren Vorstand vertreten. Unseren sämtlichen Eintrittskartenverkäufen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht in Abweichung davon schriftliche Einzelvereinbarungen getroffen sind.

Verkauf uns Zustellung der Eintrittskarten

  1. Die Eintrittspreise und Vorverkaufsgebühren sind durch Preisankündigungen für die jeweilige Spielzeit festgelegt und gelten mit der Bestellung als rechtsgültig vereinbart. Sie enthalten ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können (z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe usw.) führen nicht zu Ansprüchen des Kunden.
    a. Die Zustellung der Eintrittskarten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
    b. Der Kartenverkauf erfolgt nur gegen Vorauskasse oder Lastschrifteneinzug.
    c. Gruppenbestellungen ab 20 Personen pro Spieltag können schon vor dem Kartenverkaufsstart eingereicht werden. Diese müssen jedoch bis zum 01.04 eines jeden Jahres verbindlich sein. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt entsprechend die Rechnungsstellung. Ist die Bezahlung innerhalb von 14 Tagen nicht erfolgt, werden die Karten automatisch und ohne weitere Benachrichtigung in den freien Verkauf gegeben. Die Karten werden erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung zugesandt.
    d. In begründeten Ausnahmefällen können höchstens 2 Eintrittskarten pro Auftrag bis vier Wochen vor Spielbeginn zurückgegeben werden. Für Kartenstorno und Kartenumtausch wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Gebührenhöhe ist für die Spielzeit festgelegt und durch Preisaushang angekündigt. Bei Gastspielen sind grundsätzlich keine Kartenrückgaben möglich.

Ermäßigungen

  1. Die Freilichtspiele Neuenstadt gewähren folgende Ermäßigungen (außer bei Gastspielen und Sonderveranstaltungen/Nachmittagsveranstaltungen):
    Gruppenermäßigung: Ab 20 Personen pro Vorstellung 0,50 € pro Karte, jede 30 Karte, pro Vorstellung ist eine Freikarte.
    Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte (mind. 50% GdB) erhalten 1,00 € Ermäßigung.
  2. Ermäßigungen können nur bis zum Beginn der jeweiligen Vorstellung gewährt werden. Eine nachträgliche Einforderung ist ausgeschlossen. Pro Karte ist nur eine Ermäßigung anrechenbar. Die Ermäßigung für Eintrittskarten welche Online gekauft wurden, können unter der Vorlage des Ermäßigungsgrundes, an der Abendkasse um diese Ermäßigung, durch Auszahlung der Differenz gewährt werden.
  3. Bei Kinderstücken sind Ermäßigungen aufgrund des bereits reduzierten Einheitspreises ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Die Eintrittskarten blieben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vereins.

Beanstandungen
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Zustellung der Eintrittskarten müssen unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Zustellung schriftlich oder telefonisch angezeigt sein. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge gilt die Sendung als angenommen und damit der Vertrag als zustande gekommen.

Zahlungsbedingungen und Zahlung

  1. a. Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
    b. Ist das Lastschriftenverfahren vereinbart, erfolgt sofortige Abbuchung vom genannten Bankkonto des Kunden.
    c. Kommt eine Einlösung der Lastschrift aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht zu Stande, so gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Kunden.
    d. Ein notwendiges außergerichtliches oder gerichtliches Mahnverfahren geht zu Lasten des Kunden.
    e. Scheckprotestkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.
    f. Die Rechnungssumme nebst Kosten ist dann sofort zur Zahlung fällig.
    g. Sind die Karten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht bezahlt (z.B. Rücklastschrift), sind die Freilichtspiele Neuenstadt berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zurückzufordern.
    h. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist nur in besonderen begründeten Ausnahmefällen möglich.
  2. a. Mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages gelten die Geschäftsbedingungen der Freilichtspiele Neuenstadt vom Kunden ohne ausdrückliche Bestätigung als anerkannt.
    b. Diese Bedingungen sind auf der Homepage und in den Geschäfts- und Veranstaltungsräumen der Freilichtspiele Neuenstadt einzusehen.
    c. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden sie zugestellt.

Sonstiges

  1. a. Die Veranstaltungen finden bei jeder Witterung statt. Der Zuschauerraum ist größtenteils überdacht. Sollte trotzdem nach mindestens 30 minütiger Aufführungsdauer durch höhere Gewalt die Veranstaltung abgebrochen werden, besteht – wie bei Freilichtveranstaltungen üblich – kein Anspruch auf Minderung oder Wiederholung.
    b. Für nicht besuchte Veranstaltungen wird kein Ersatz geleistet.
    c. Film- und Tonaufnahmen sind nur mit Genehmigung gestattet.
    d. Bei Weiterverwendung widerrechtlicher Aufnahmen wird strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.
  2. a. Mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages gelten die Geschäftsbedingungen der Freilichtspiele Neuenstadt vom Kunden ohne ausdrückliche Bestätigung als anerkannt.
    b. Diese Bedingungen sind auf der Homepage und in den Geschäfts- und Veranstaltungsräumen der Freilichtspiele Neuenstadt einzusehen.
    c. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden sie zugestellt.